Wie bringe ich das alles unter einen Hut?

Familienvermögen und Pflichtteil

Österreichs Gastronomie und Hotellerie stehen vor einer Übergabewelle. Was bewegt Übergeber, wenn sie ihr Lebenswerk der nächsten Generation anvertrauen? Und was bewegt Übernehmer, wenn sie vor der Übernahme des elterlichen Betriebs stehen?

Autor: Clemens Westreicher

In den kommenden Ausgaben thematisiert Experte Clemens Westreicher exklusiv für Hotel & Touristik ausgewählte Fragen zur betrieblichen Nachfolge in Form von Tagebucheinträgen einer Nachfolgerin. Stimmungsvoll und sehr emotional, wie es sich in der Betriebsübergabe eben abspielt. Teil vier: Familienvermögen und Pflichtteil

Liebes Tagebuch. Aktuell durchlebt unserer Familie eine emotional aufreibende Zeit. Unterdessen äußert mein Stiefbruder klar seine Interessen. Obwohl er keinen Bezug zu unserer Region und zu unserem Hotel hat, möchte er eine Beteiligung am Hotel. Dies lehnt Papa mit dem Hinweis ab, dass zu viele Köche den Brei verderben. Und angesichts der Größe unseres Hotels sei sein Ziel, dass nur ein Kind das Hotel übernimmt und damit das Sagen hat. Seit gut einer Woche hält nun mein Stiefbruder fest, dass er auf jeden Fall seinen Pflichtteil am Hotel will. Dieser falle zum Stichtag von Papas Tod an und betrage in unserer Familienkonstellation – sollte meine Mama Papa überleben – 1/12 und sonst 1/8 von Papas gesamten Vermögen.

Und was, wenn mein Bruder und meine Schwester sowie Mama ebenfalls ihren Pflichtteil fordern?

Was ist unser Hotel wert?

Der anhand des GOP-Gross Operating Profit-Multiplikators von 10 geschätzte Unternehmenswert unseres Hotels beträgt ca. 1,6 Mio., vor Abzug der Schulden und bei Fortführung als Hotel. Ich frage mich, ob jemand bereit wäre, diesen Preis für ein in die Jahre gekommenes 3-Sterne-Hotel an einem zweitklassigen Standort mit Flächenwidmung Tourismusgebiet zu bezahlen? Aber was soll’s: Wir verkaufen unser Hotel ja eh nicht. Denn wir wollen auch in der nächsten Generation unsere Tradition als Gastgeber pflegen.

Nach Abzug der aktuellen Schulden von ca. 1,1 Mio. beträgt der Eigenkapitalwert unseres Hotels ca. 500.000. Nicht viel!, wenn ich an das ganze Herzblut denke, das in diesen Mauern steckt. Unabhängig davon heißt das: Wenn Papa heute sterben würde, betrüge die Summe aller Pflichtteilsansprüche auf unser Hotel die Hälfte des geschätzten Unternehmenswertes nach Abzug der Schulden, also ca. 250.000. Das würde ich mir zutrauen, wenn ich den um meinen Anteil verringerten Betrag über die nächsten zehn Jahre abzahlen könnte.

Was ich mit Papa und Mama demnächst klären will, ist, was sie sich eigentlich an jährlicher Rente aus dem Hotel vorstellen. Zudem stehen Investitionen an in die Neukonzeption unseres À-la-carte-Restaurants und – viel wichtiger –  in das Hotel insgesamt. Wie ich das alles finanziell unter einen Hut bringe, werden wir in einem unserer nächsten Familiengespräche klären müssen.

Pflichtteilsverzichte tragen dazu bei, den Fortbestand der Familientradition zu sichern

Jetzt verstehe ich immer besser, weshalb Papa seit Wochen mit jedem seiner Kinder über dessen Beitrag zum Fortbestand unseres Hotels in Familienhand spricht und wie wir mit den Pflichtteilen umgehen wollen.

Das sagt der Nachfolgeberater

Für die eigentümergeführte Hotellerie ist es kennzeichnend, dass das Hotel bis zu 90 Prozent des gesamten Familienvermögens ausmacht. Die Ursache liegt nicht zuletzt darin, dass die erwirtschafteten Ergebnisse reinvestiert werden (müssen), um marktfähig zu bleiben.

Je nach Höhe des Unternehmenswertes und dem Auskommen der Familienmitglieder untereinander können Pflichtteilsansprüche, wenn diese nicht gedeckt sind und geltend gemacht werden, die Existenz eines Hotels gefährden.

Die Regelung der Pflichtteilsansprüche innerhalb der Familie sind daher ein weiterer Grund, weshalb es sich empfiehlt, die betriebliche Übergabe frühzeitig in Angriff zu nehmen. Erfahrungsgemäß ist die Lösungsfindung zum Thema des Pflichtteilsverzichts und dessen allfällige Abfindung emotions- und zeitintensiv. Insbesondere die Abfindungshöhe stellt viele Hoteliersfamilien vor große Herausforderungen und die Familienbande auf eine Belastungsprobe.

Nutzbare Erfahrungswerte für Ihre persönliche Nachfolgelösung

Falls es das erklärte Ziel der Familie ist, das Hotel auch in der nächsten Generation als Familienunternehmen fortzuführen:

  • Sichern Sie den Fortbestand des Hotels bzw. die Übernehmenden vor allfälligen Pflichtteilsforderungen anderer Familienmitglieder mittels Pflichtteilsverzichten (zumindest auf das Hotelvermögen) ab.
  • Bieten Sie ihrem Ehegatten und den weichenden Kindern einen für das Hotel leistbaren Abfindungsbetrag für deren Pflichtteilsverzicht an. Oder decken Sie den Pflichtteil bzw. die vereinbarte Abfindungshöhe aus dem sonstigen Familienvermögen.
  • Gelingt es nicht, die Pflichtteilsverzichte zu erzielen, stellt der Verkauf des Hotels an den Nachfolger einen Lösungsansatz dar. Achten Sie dabei darauf, dass der Kauf für den Nachfolger zu einem tragbaren Preis erfolgt. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund allfälliger Pflichtteilsforderungen empfiehlt es sich, das Vorgehen und die Höhe des Verkaufspreises mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Rechtsanwalt oder Notar abzustimmen.