Wie bringe ich das alles unter einen Hut?

Plötzlich geschäftsunfähig

Österreichs Gastronomie und Hotellerie stehen vor einer Übergabewelle. Was bewegt Übergeber, wenn sie ihr Lebenswerk der nächsten Generation anvertrauen? Und was bewegt Übernehmer, wenn sie vor der Übernahme des elterlichen Betriebs stehen?

Autor: Clemens Westreicher

In den kommenden Ausgaben thematisiert Experte Clemens Westreicher exklusiv für Hotel & Touristik ausgewählte Fragen zur betrieblichen Nachfolge in Form von Tagebucheinträgen einer Nachfolgerin. Stimmungsvoll und sehr emotional, wie es sich in der Betriebsübergabe eben abspielt. Teil acht: Plötzlich geschäftsunfähig

Liebes Tagebuch. Gestern traf ich mich wie jedes Monat mit meiner besten Freundin zum Abendessen. Dieses Mal erzählte mir meine Freundin, dass ihr Onkel, ein erfolgreicher Unternehmer, mit seinem Auto schwer verunfallt sei. Seit dem Unfall liege er im Koma und müsse gepflegt werden. Des Weiteren erwähnte meine Freundin, dass ihre Tante, also die Gattin des verunglückten Onkels, nicht zur Geschäftsführerin der GmbH bestellt werden konnte, obwohl ihr Onkel dies immer so kommunizierte. Aber der „Tupfen auf dem I“ sei: Das Gericht informierte ihre Tante, dass ein Sachwalter bestellt worden sei, mit der Begründung, dass sie in der Vertretung ihres aktuell geschäftsunfähigen Gatten einem Interessenkonflikt unterliege.

Morgen packe ich meinen Notfallkoffer

Diese Schilderungen und die Tatsache, dass ich seit der Hotel-Übernahme alleinige Eigentümerin und alleinige Geschäftsführerin bin, lässt mich seit Tagen unruhig schlafen. Es sind insbesondere folgende Fragen, die mich wachhalten: Was wäre, wenn ich beim Freeride Snowboarding verunfalle und ins Koma falle? Wer würde dann das Hotel führen und es nach meinen Plänen weiterentwickeln? Wer kennt die Passwörter und Pins, z.B. für E-Mail, den Tresor, das Bankschließfach? Wer außer mir hat eine Zeichnungsberechtigung auf das Giro-Konto und könnte im Notfall die Löhne und die Lieferanten zahlen? Würde ich wollen, dass ich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag künstlich ernährt werde? Wem soll ich das Hotel vererben, falls ich aus dem Koma nicht mehr erwache und sterbe? Erst der Entschluss, meinen Notfallkoffer zu packen, also einen Ordner mit allen wichtigen Unterlagen zusammenzustellen, ließ mich diese Nacht schließlich einschlafen.

Das sagt der Nachfolgeberater

Entgegen der weit verbreiteten Meinung gibt es kein allgemeines gesetzliches Vertretungsrecht von Angehörigen für unternehmerische Entscheidungen. Die gesetzliche Vertretungsmacht nächster Angehöriger, also z.B. Eltern, volljährige Kinder und Ehegatte, umfasst nur Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens und die Zustimmung zu einer „gewöhnlichen“ medizinischen Behandlung. Im ungünstigsten Fall bestellt das Gericht einen Sachwalter, der dann die Geschicke des Unternehmens leitet.

Empfehlungen an die Nachfolger

Bestimmen Sie selbst wer sie in welchen Geschäften vertritt, wenn sie nicht mehr geschäftsfähig sind (Notfall). Und bestimmen Sie zudem selbst, welche medizinischen Behandlungen sie ablehnen, wenn sie zum Zeitpunkt der Behandlung dies nicht mehr selbst können.

Stellen Sie für den Notfall einen Notfallkoffer bereit, in dem alle wichtigen Unterlagen und Informationen auffindbar sind. Ihr Vertreter oder Nachfolger wird es ihnen danken. Der Notfallkoffer sollte jedenfalls beinhalten:

  • Operativer Notfallplan zur Sicherstellung des laufenden Betriebs
    (Mitarbeiter, Lieferanten, Zahlungen, Verträge, Investitionen etc.)
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Testament

Beachten Sie, dass sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung und das Testament formpflichtig sind.